Termine
Bitte beachten Sie, dass ein Termin verbindlich ist. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns dies frühzeitig (3 Tage vor dem vereinbarten Termin) zu melden. Sollte es aufgrund einer zu späten Abmeldung zu einer Lehrstunde kommen, wird Ihnen die Fahrstunde verrechnet. Die erste kurzfristige Absage wird Ihnen nicht verrechnet.
Kurse
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung und der zugehörige Termin verbindlich sind. Sollte der Kurs abgesagt, oder verschoben werden, muss dies eine Woche vorher der Fahrschule gemeldet werden.
Bei einer zu späten Absage oder Verschiebung wird Ihnen die Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 50.- verrechnet.
Sollten Sie den Kurs ohne Abmeldung oder Verschiebung nicht besuchen, wird Ihnen der gesamte Preis verrechnet.
Bussen
Bei einem grob-fahrlässigen Handeln des Fahrschülers, ist die Busse vom Fahrschüler zu bezahlen. Bei der ersten nicht-grob-fahrlässigen Busse übernehmen wir die Kosten – dies darf der Fahrlehrer entscheiden.
Gesetz
Der Fahrschüler hat auf das Gesetz zu achten. Eine Fahrt unter Beeinflussung von Drogen oder Alkohol ist nicht erlaubt. Kann bei einem Streitfall dem Fahrschüler der Konsum von illegalen Substanzen vorgewiesen werden, gehen alle entstandenen Kosten an den Fahrschüler über.